Der Name Oteman.
Lange
Zeit war mir nicht ganz klar, wo dieser Name Oteman herkommt. Wäre es ein friesischer
oder west-friesischer Name, dann könnte es Sohn von Otto bedeuten, wie Galema,
Scheltema, Herema usw. Und in der Tat findet man in West-Friesland, nördlich
von Amsterdam um Grootebroek (Enkhuizen), ab 1600 die Namen Ootema und Ooteman
und die Nachkommen davon leben dort noch immer. Genau wie unsere Familie sind
sie größernteils katholisch, aber alle schreiben ihren Namen mit Doppel O!
Es ist bekannt, dass in der Duffelt,
die Gegend am Niederrhein, zwischen
Kleve und Nijmegen, wo unsere Familie herkommt, im dreizehnten Jahrhundert, sogenannte "broeckers " aus Holland
„ eingewandert “ sind um der örtlichen Bevölkerung zu helfen, das niedrige
und sumpfige Land einzudeichen und trocken zu legen. Die Holländer hatten damit
viele Erfahrung.
Broekland bedeutet in Alt-Niederländisch: niedriges Land. Denken Sie mal an die
west- friesischen Stadtnamen wie Grootebroek, Lutjebroek, Broek op Langedijk und
das englische
( Keltische) Wort „brook“ ( deutsch Bruch). Man kann sich dann
vorstellen, dass von diesen west-
friesischen Einwandern einer dort geblieben ist, ein Ootema (n), dessen Name später
zu Oteman geworden ist. Keine unlogische Hypothese.
Wie gesagt, ich habe versucht das zu unterbauen, aber nirgendwo- bis 1650- kann
ich irgendeine Verbindung herstellen zu den
Ootemänner in West-Friesland. Auch
die Vornamen sind ganz anders, wie Sijtje, Sijmon, Lijsebeth, Aagje, Klaas,
Aaltje. Bei uns ist es Wilhelm, Johann, Theodor usw. Diese Hypothese, so schön
sie auch ist, müssen wir aufgeben.
Im
Mittelalter streunten durch ganz Europa
viele Türken, Ottomanen genannt. Sie boten allerhand Handelsware und Teppiche
zum Kauf an. Ein Türke war ein Ottoman. Vielleicht hat sich so einer hier
eingebürgert und das ist unsere Ahnherr? Diese Unterstellung ist allerdings
nicht so wahrscheinlich, beachtet man die Religion in unserer Familie, und den urgermanischen Namen und die Tatsache, dass früher solche
Fremdlinge aus dem Osten in unserer Gemeinschaft kaum akzeptiert wurden.
Die
Lösung müssen wir
vielleicht in der Entwicklung der Schreibweise unseres Namens suchen. In
den Urkunden, zwischen 1600 bis 1800, wurde unser Name auf mehr als 20 (!)
verschiedene Arten geschrieben. In vielen Urkunden steht ein „H“ davor: Also,
Hoteman. Auch in Amerika habe ich Einwandern gefunden aus der Periode 1680-1750,
die den Namen Hoteman und auch
Oteman hatten. Sie stammen aus “Germany”, aber wo, habe ich noch nicht
herausfinden können.
Es ist nicht so ungewöhnlich dass das „H“ im Laufe der Zeit weggefallen ist.
In Zeeland, West Vlaanderen und Belgien konnten viele Menschen das H
nicht gut aussprechen. Franzosen können das überhaupt nicht. Mir ist nicht
bekannt, ob das auch der Fall ist im niederrheinischen Sprachraum. Im jedem Fall
ist das „H“ während
der französischen Besetzung des Rheinland um 1800 endgültig weggefallen.
Im Kapitel I dieses Buches sehen wir, dass die ältesten gefundenen Otemänner,
Hotman hießen.
Diesen Namen
findet man auch in Schottland und ein kalvinistischer
François Hotman, aus der Schweiz, diente am Hof von Catharina de
Medici in Frankreich im 17ten Jahrhundert.
1472
ließ Herzog Adolf, der damals noch die Gelderste Duffelt im Pfandlehn
hatte, Thomas Hotman, als Richter in
der Duffelt ernennen und ''
op die heymstadt'' im Beisein
seines Rates und der dort zusammengekommen Volksgemeinschaft der Duffelt vereidigen. Wir haben sein abgenutztes Amtssiegel.
(
Heimal, Heimstadt, Heemstede, war der Name
einer zentral gelegen Stelle, wo Recht gesprochen wurde. Das konnte mitten im
Wald
sein.
Hier folgt ein Auszug dieser Urkunde:
Ilgen.Qu.IIa, nr.75: Item dyt ist ghone dat ich Thomas
Hotman van gerichtswegen gedaen heb in de Duffel, synt to mail dat myn g.h.&
c. sijner gnaden vrunde op die heymstadt had inde bywesen der Duyffeler my
Thomas vurser, mynen eyd dair staven lyet voir enen richter...)
Es gibt den „Regest“ Nr.2404 vom 11 November 1505, einem Heinrich Hotman,
vielleicht ein Bruder von
obengenannten Thomas. Er war Vogt,(Vormund,
Kirchenrat) in Rinderen in der Duffelt. Von ihm haben wir auch ein Siegel.
Hier folgt der Text des Regestes:
Henrick Hotman, vaecht to Rynderen, verkauft s.
Recht an gewyn und thynss an der caestat inghen Slyck genoempt, gel.einenends
aen die kerchoff to Rynderen, sonst ront om aen die gemeynre straten, an Arnt
Myntken, kerckmester, zu Behuf der Kirche zu Rynderen. Der Bewohner der kaestat
( kleiner Hof) muss dem
Vogt nach alter Gewohnheit einen vaichtscepen halten. Siegler: der Vogt O/Pergament
m.S in grünem Wachs.
Die Mischung von Deutsch und Niederländisch in beiden Zitaten ist ein schönes
Beispiel der prä- deutschen und der
prä- niederländische Sprache. Viele Wörter sind ganz deutsch, ganz niederländisch oder gemischt. Aus diesem fränkisch/
niederrheinischen Dialekt hat sich teilweise die niederländische Sprache
entwickelt oder ist von der hochdeutschen Sprache ersetzt worden.
1505 wird ein Johan Hotman erwähnt.(
folio 29 Thynss yn Tyllerbrueck. Item Johan Hotman vy alde schilt.)
In Regest 2214 vom 17 März 1494 Evert
Hotman, schepen (Schöffe) „ upden Houwe“
In Regest 2832 vom 29 Mai 1527 Gericht Qualburg Hilleke
Hotman, Witwe von Johann Pastoers mit ihrer Schwiegermutter, Hillicken
Pastoers, bezüglich der Erbschaft
einer „ kaetstede“ ( kleiner Hof). Im Sterberegister von Xanten finden wir am 14-09-1695 Vidua Scholten condicta
Oteman. ( 47 Seite 192)
In Ginderich bei Xanten finden wir im Taufbuch: geboren 04-09-1672 Duranda Oterman, Mutter Anna Posten und Vater Jantzen Oterman. Paten:
Bartholomeus und Gerharda Wirrix. Sie waren nicht in Ginderich verheiratet.
Duranta stirbt am 26-03-1673 und am 28-06-1673 stirbt Oternianus Posten. ( Der
Vater ?) Anna Posten hat sich jedenfalls nicht mehr verheiratet in Ginderich
nach dem Tod ihres Mannes. Möglicherweise wohnten sie auf einem kleinen Hof:
der Postenhof unter Ginderich, das dem Kloster Fürstenberg gehörte.
Im
16. und 17. Jahrhundert finden wir
in der Duffelt und Umgebung einige Otemänner in verschiedenen Schreibweisen,
ohne dass wir einen belegbaren Zusammenhang finden können. Aus 1580 kennen wir eine Anschrift von Wesselus
Hotman. Kanunik / Probst zu Xanten.
(
Wesselo Hotman Preaposito Resensi Canon.Xanten.
Morum ac ingenii suavitate omnibus charo et reverito. Vix.an.80.ob.Mart.
MDXXVIII exec.Test.B.M.pos. ‘’
Wegen seinen Sitten und Verstand von allen sehr geliebt und verehrt ‘’) Er
hatte auch einen Waffenschild: links oben ein Löwe und rechts eine Rose und
unten umgekehrt.
In
dieser Epoche finden wir auch in Emmerich (D) verschiedenen Hotmans.
Eine
andere Erklärung des Namens könnte
sein, dass der erste Teil des Namens, OTE ( R) abgeleitet ist von einem Ort oder
einem Hof oder Wohnung. Also ein sogenanntes Toponiem.
( Siehe G.Gorissen 1981, Bürgerbuch von
Kranenburg 1400-1735; Auszug der Namen der Bürgermeister und Neubürger)
Hot kann auch aus dem alt germanischen kommen und soll dort Haupt (man) bedeuten.
Od, Ot im alt- germanischen, bedeutet
Besitz, Reichtum, Erbbesitz. Im gotischen Sprachgebrauch bedeutet otag reich; im
angelsächsischen bedeutet êad Besitz, Reichtum, Glück, Gut und in
alt-norwegisch ist audhr Reichtum.
Also könnte der Name vermögender Mann bedeuten.
Vielleicht ist es früher doch (H)oterman
gewesen und das R
ist weggefallen, weil man es im niederrheinischen Gebiet nur schlecht aussprechen
kann. Zum Vergleich: Mergel (Amsel) wird Mel oder Mal im Dialekt.
Vorläufig sind das alles noch Spekulationen und der Name bleibt ein Mysterium.
Die Registrierung der Namen.
Obwohl
im Altertum die Hebräer, Griechen und Römer sorgfältig die Geburten
registrierten, tat man das während des Mittelalters nicht mehr, mit Ausnahme
von einigen, vor allem vornehmen Familien, die privat ihren Stammbaum
unterhielten.
Das Konzil von Trennte (1545-1563), dass als Reaktion auf die Reformation, die römisch-
katholische Kirche reorganisieren wollte, hat u.a. auch die Einrichtung der
Parochialen Register verordnet.
Margaretha
von Parma hat, nach dem Vorbild des Konzils und der Provinz Synode von Cambrai
(Fr), am 28. Juli 1565 für die südlichen Niederlande angeordnet, dass die
Namen der Mutter und der Paten erwähnt werden müssen in den Taufbüchern und dass
die Heiraten eingetragen werden sollen mit genauer Nennung der Namen, Vornamen der Eheleute und der Zeugen und
ebenso musste das Datum und die Stunde des Zeremoniells angegeben werden.
Die
Verordnung von Henri III zu Blois Mai 1579, ebenfalls im Einklang mit dem Konzil,
schreibt den Pfarrern vor ,drei
verschiedene Register zu führen ( Taufe,
Trauung, Tod), von
denen je eine Kopie ausgehändigt werden sollte an die bürgerlichen Autoritäten
und zwar innerhalb von zwei Monaten nach dem Jahreswechsel.
.
Die
Erzherzöge Albert und Isabella von Österreich stellten am 12 Juli 1611 das
Ewige Edikt aus und in Artikel 20 vertrauten auch sie eine Kopie der Register
den Schöffen und Gesetzesdienern
an, und bestätigten hiermit die Verbindung zwischen der kirchlichen und der
profanen Macht. Auch haben sie am 14 Dezember 1616 den Gebrauch und die
Qualifikation der Adels- Titel geregelt, was bei den höheren Familien für eine
heftige Erregung gesorgt hat.
In 1614 präzisierte Papst Paulus V die Form und den Umgang mit den parochialen
Urkunden.
Im Lütticher Land wurde das Standesamt 1612 und 1646 reorganisiert entsprechend
den Statuten der Erzdiözese.
Ludwig
XIII hat dann noch mal im Januar 1629 und am 26 November 1639 die Verwendung
parochialer Register präzisiert und Ludwig XIV hat das auch noch einmal 1667
getan .
Nach der Rücknahme des Edikts von Nantes, 18 November 1787, mussten die
Reformierten (Hugenots) untertauchen oder ins Ausland flüchten. Dies hat zur
Folge gehabt, dass von diesen Personen viele Daten nicht mehr zu finden sind.
In Frankreich wurde die Trauung ab 1736 genau festgelegt vom Kanzler Charles
d'Aguessau.
In
den Niederlanden soll man damit sehr nachlässig umgegangen sein, denn am 5
Februar 1744 schreibt der Bischof
Wilhelmus van Yper seinen Pfarrern vor, die parochialen Register gut zu führen.
Am 29 März 1752 bestätigte Maria-Theresia
die Maßnamen der Erzherzöge von 1611 und
am 13 April des selben Jahres fand der Rat von Luxemburg es nötig dasselbe zu tun.
Es
ist wohl klar, dass es bis weit in das 18te Jahrhundert, in der kirchlichen
Organisation es mit der Registrierung nicht genau genommen wurde. Zahlreich sind
denn auch die Lücken, Fehler, Verschreibungen und Ungenauigkeiten resultierend
aus den geringen Kenntnissen der lateinischen Sprache, in den kirchlichen
Registern. Außerdem sind viele Register verloren gegangen in Kriegen, durch Feuer,
Überschwemmungen, Verfolgung Andersgläubiger, nachlässige Aufbewahrung und
Unordentlichkeit. Die Herkunft und
die Ausbildung vieler Pfarrer war damals weit unter dem Niveau.
Während
der französischen Revolution gründete die gesetzgebende Versammlung während
ihrer letzten Sitzung, (der
Tag der Schlacht bei Valmy),
am 20 September 1792, das Standesamt. Das
war ganz profan. Ab 1796 hat das dann in den südlichen Niederlanden
funktioniert. In den nördlichen Niederlanden erst ab 1811.
Am 3 November 1807 wurde im Code Napoleon, in Artikel 56, dekretiert, dass ein
Doktor oder eine Hebamme als Zeuge erscheinen solle bei einer Geburtsmeldung.
Die Titel 63 und 64 handeln von der
Trauung und Titel 77 vom Tod.
Unabhängig von den parochialen Archiven, die jetzt meistens dem Staat
anvertraut wurden, mussten alle Urkunden des Standesamtes zweifach ausgestellt
werden. Ein Exemplar bleibt im Rathaus und das andre geht zur Gerichtskanzlei
des Verwaltungsbezirks. Jedes zehnte Jahr musste eine sogenannte
Zehnjahrestabelle angefertigt werden, in der alle Geburten, Trauungen und Todesfälle
in einer Gemeinde alphabetisch-lexikografisch geordnet werden. Dadurch ist ab
1811 die Familienforschung ein Stück leichter und deutlicher geworden.
Übrigens
gibt es für die Forscher noch viele andere Quellen um Namen und Daten zu finden:
Hausangestelltenregister, Steuerdokumente, Berichte über Ratssitzungen,
Kautionsbriefe, Wehrpflichtigenlisten, Amtgerichte und
Kataster, Auswanderungs- oder Einwandrungslisten in Amerika oder in
Europa, Passagierslisten der H.A.L.(Holland-American Line) oder anderer
Schifffahrtsgesellschaften in Rotterdam, Bremen oder Hamburg , Notarurkunden,
Archive von Schöffen , Armensorgeverzeichnisse, Waisenregister, niederländische
Wasserbehördenregister, Berufs- oder Gildeverzeichnisse, Pacht-und Zinsarchive
usw.
Die Mormonenkirche in Salt Lake City (Utah, Amerika) hat in der ganzen
Welt überall die Kirchenbücher auf Mikrofilme aufgenommen. Das alles befindet
sich in einem riesigen Computersystem in Amerika. Der Hintergrund dieser Tätigkeit
war, dass auch die Vorfahren von den heutigen Mormonen in den Himmel kommen können,
wenn man nachforscht und sie bei seiner Familie “eingliedern” kann.
Ab
1840 besteht in den Niederlanden auch ein Bevolkingsregister,
ein Buch worin auf jeder Seite eine Familie steht. Die Familienzusammensetzung,
aber auch das Datum der Siedlung oder des Umzugs ist darin
aufgenommen. Diese Bücher sind aber nicht zuverlässig, denn dass Buch
hat keinen gesetzlichen oder offiziellen Charakter. Ab 1938 hat man das ersetzt
durch eine Personenkartenregistrierung.
Es gelingt nicht vielen mit einer Familienforschung weiter als in das 16te
Jahrhundert zu kommen. Das sind dann 14 bis 16 Generationen.
